| Standorte für Windkraftanlagen werden zurzeit innerhalb sogenannter Vorranggebiete ausgewiesen. Außerhalb dieser Gebiete ist in der Regel keine Nutzung möglich.
Die Standorte von Windkraftanlagen werden zumeist über einen Nutzungsvertrag mit dem Landeigentümer gesichert. Die überbaute Fläche beträgt für jede Windkraftanlage ca. 400 m² zzgl. einer etwa 5 m breiten Zuwegung aus Recycling-Schotter oder einem ähnlichen Material. Die restliche Fläche kann nach wie vor landwirtschaftlich genutzt werden.
Die Auswahl des Standortes und die Trasse für die Zuwegung werden nach Möglichkeit an die landwirtschaftliche Nutzung angepasst. Die Höhe der Nutzungsentschädigung hängt von den Projektdaten ab. Die Gesamtnutzungs-Entschädigung wird wie folgt verteilt: Für die bebaute Fläche (Fundament und Zuwegung) wird eine Entschädigung von 0,25 EUR pro m² und Jahr gezahlt. Die restliche Nutzungsentschädigung verteilt sich mit 80 % auf die Gesamtfläche des Windparks und 20 % auf den einzelnen Standort.
Die Vertragsdauer beträgt ca. 20 Jahre. Nach Beendigung des Betriebes und Stilllegung des Windparks wird der Nutzer Windkraftanlagen, Fundamente, Zuwegungen etc. entfernen und den Standort in seinen ursprünglichen Zustand versetzen.
Kontaktaufnahme wegen Flächenverpachtung
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