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Standorte

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Mobile Bioenergie-Demonstrationsanlage PROGRASS on tour in Hessen, Estland und Wales

Der erste Standort der mobilen Demonstrationsanlage PROGRASS ist in Lauterbach im Vogelsbergkreis in Hessen. Die Inbetriebnahme der Anlage hat am 9. März 2010 stattgefunden. Die Anlage soll in den kommenden zwei Jahren an verschiedenen Standorten in Deutschland, Wales und Estland stehen. Dort wird die Anlage Biomasse aus FFH-Flächen (Im Wesentlichen Ausgleichsflächen für den Flughafen Frankfurt) zur elektrischen Energie und festen Brennstoffen verarbeiten.

Von Juli - Oktober 2010 stand die PROGRASS-Anlage an ihrer zweiten Station in Puurmani/ Estland und wurde dort neun Wochen lang erfolgreich betrieben.
Am 15.10.2010 erreichte sie ihre dritte Station, den Versuchsbetrieb der Universität von Aberystwyth in Wales. Dort soll sie den Winter über bleiben. Zurzeit werden vor allem Brennstoffversuche durchgeführt.
Ab April 2011 soll dann der Betrieb im Vogelsberg fortgesetzt werden.

mehr Infos: s. Verfahren

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Anforderungen an den Standort einer Bioenergieanlage

Für den Betrieb von Bioenergieanlagen nach dem Scheffer-Verfahren werden Standorte gesucht. Für die Standortgröße einer Bioenergieanlage (BEA) wird eine Fläche von ca. 4 ha benötigt. Die Anforderungen, die an den Standort gestellt werden, sind:

1. Verkehrseinbindung
Der Standort sollte über eine gute Verkehrseinbindung verfügen. Um die Verkehrsbelastung vor allem in der Erntezeit niedrig zu halten, sollte die Möglichkeit einer Zufahrt aus mehreren Richtungen vorhanden sein.

2. Emissionen
Um Probleme mit Geruchs- und Lärmemissionen zu vermeiden, sollte die Anlage im Außenbereich liegen und der Abstand zur Wohnbebauung möglichst 500 bis 1.000 m betragen.

3. Erschließung
Eine Erschließung an das öffentliche Straßennetz muss möglich sein. Des weiteren sollte es möglich sein, Kabel- und Leitungsrechte für den Fall zu erhalten, dass die sonstige Erschließung (Strom und ggf. Wasser) unterirdisch über angrenzende Flächen erfolgen muss.

4. Anbau von Energiepflanzen
In einem Radius von ca. 5 km um den Anlagenstandort sollten möglichst etwa 700 ha Ackerflächen für den Anbau von Energiepflanzen zur Verfügung gestellt werden können. Der Flächeninhalt eines Kreises mit 5 km Radius beträgt 7.850 ha. Unter günstigen Bedingungen kann der Radius ggf. auch größer sein als 5 km.


Der Standort wird üblicherweise über einen Nutzungsvertrag mit einem Vorkaufsrecht oder alternativ mit einer Kaufoption gesichert.

Den Lageplan für einen Standard-Standort können Sie hier herunterladen. Der tatsächliche Lageplan wird den örtlichen Bedingungen des Standorts angepasst.


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Realisierung einer Bioenergieanlage

Zurzeit bearbeiten wir eine ganze Reihe von möglichen Standorten für Bioenergieanlagen. Es ist erst in einem relativ späten Stadium gesichert, dass die Anlage tatsächlich realisierbar ist, z.B. wenn die Genehmigung erteilt wird. Daher wird eine stufenweise Vorgehensweise gewählt, um den Anfangsaufwand zu begrenzen: 
  • Vorauswahl von möglichen Flächen anhand zur Verfügung stehender Informationen (siehe Standorte)
  • Auswahl eines möglichen Standortes für Bau und Errichtung der Bioenergieanlage
  • Verhandlung und Abschluss eines Nutzungsvertrages mit einem Vorkaufsrecht oder Kaufoption, die bei Anforderung des Standortes ausgeübt werden können. Die Anforderung von Standort und Baubeginn finden erst nach Erteilung der Betriebsgenehmigungen statt.
  • Klärung und Einleitung des Bauleitplanverfahrens mit der Gemeinde
  • Abschluss der Anbauverträge für Energiepflanzen mit Landwirten in der Region
  • Gründung der Betreibergesellschaft
  • Lieferanten und Einwohner aus der Region haben die Möglichkeit einer Beteiligung als Kommanditisten an der Betreibergesellschaft
  • Nach Eingang der Betriebsgenehmigung erfolgt dann Bau und Inbetriebnahme der Bioenergieanlage

Wir suchen ständig neue Standorte. Haben Sie einen Standort, der den oben genannten Kriterien entspricht, nehmen Sie Kontakt zu uns auf!


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