Für den Betrieb von Bioenergieanlagen nach dem Scheffer-Verfahren werden Standorte gesucht. Für die Standortgröße einer Bioenergieanlage (BEA) wird eine Fläche von ca. 4 ha benötigt. Die Anforderungen, die an den Standort gestellt werden, sind:
1. Verkehrseinbindung Der Standort sollte über eine gute Verkehrseinbindung verfügen. Um die Verkehrsbelastung vor allem in der Erntezeit niedrig zu halten, sollte die Möglichkeit einer Zufahrt aus mehreren Richtungen vorhanden sein.
2. Emissionen Um Probleme mit Geruchs- und Lärmemissionen zu vermeiden, sollte die Anlage im Außenbereich liegen und der Abstand zur Wohnbebauung möglichst 500 bis 1.000 m betragen.
3. Erschließung Eine Erschließung an das öffentliche Straßennetz muss möglich sein. Des weiteren sollte es möglich sein, Kabel- und Leitungsrechte für den Fall zu erhalten, dass die sonstige Erschließung (Strom und ggf. Wasser) unterirdisch über angrenzende Flächen erfolgen muss.
4. Anbau von Energiepflanzen In einem Radius von ca. 5 km um den Anlagenstandort sollten möglichst etwa 700 ha Ackerflächen für den Anbau von Energiepflanzen zur Verfügung gestellt werden können. Der Flächeninhalt eines Kreises mit 5 km Radius beträgt 7.850 ha. Unter günstigen Bedingungen kann der Radius ggf. auch größer sein als 5 km.
Der Standort wird üblicherweise über einen Nutzungsvertrag mit einem Vorkaufsrecht oder alternativ mit einer Kaufoption gesichert.
Den Lageplan für einen Standard-Standort können Sie hier herunterladen. Der tatsächliche Lageplan wird den örtlichen Bedingungen des Standorts angepasst.
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